Laut Vertrag: Sexismus-Eklat hätte Bohlens DSDS-Aus bedeutet

Hat Dieter Bohlen (69) einen Vertragsverstoß begangen? Eigentlich hatten sich die RTL-Senderverantwortlichen schon einmal von dem DSDS-Chefjuroren verabschiedet. Für die allerletzte Staffel der Musik-Castingshow kehrte der Poptitan jedoch hinter das Jurypult zurück – und sorgte direkt für Furore. In der Sendung beleidigte er Kandidatin Jill Lange (22) sexistisch. Konsequenzen drohten dem Musikproduzenten offenbar keine. Jetzt wurde enthüllt: Laut Vertrag hätte Dieter die Show längst verlassen müssen!

Bild will herausgefunden haben, was in den eigentlich streng geheimen DSDS-Verträgen so steht. Im Vertrag soll sinngemäß stehen, dass jeder, der bei DSDS mit seinem Verhalten und seinen Äußerungen dem Ansehen von RTL schadet, die Show verlassen müsse. Darunter fallen zum Beispiel Rassismus, Antisemitismus und Sexismus. Nach dem Sexismus-Skandal um Dieter und Jill gab es einen Aufschrei in der Öffentlichkeit, die DSDS-Quoten sanken – RTL hätte also Gründe gehabt, den Modern Talking-Star aus der Show zu entfernen.

Im Falle einer Kündigung hätte Dieter angeblich noch die Gage bis zum Ende des Recalls erhalten. Es bestünde darüber hinaus die Möglichkeit, von dem 69-Jährigen Schadensersatz wegen Imageschaden fordern zu können. Laut Bild entschied sich RTL dazu, einen anderen Weg zu gehen. Die Jury solle mit der aktuellen Besetzung fortbestehen. Die Juroren wurden angeblich dazu aufgerufen, sich zu mäßigen und den Zoff nicht nach außen zu tragen.


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